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Wir begrüßen Sie zu unserem aktuellen Jura-Quiz: Hierzu müssen Sie eine schwierige juristische Frage beantworten! |
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Zu gewinnen gibt es 10
Dekorationspalmen und ein Flasche Wodka mit Swarovski-Kristallen im Wert von mehreren
tausend Euro!![]()
(Gehen mehr richtige Antworten ein, entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist
nicht ausgeschlossen!)
Heute geht es um die Frage des Verbotsirrtums und zum
Vertrauen auf Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO durch Staatsanwaltschaften und
Generalstaatsanwaltschaften. Der Tatvorwurf ist das Unterlassen der Angabe, welche Sorte
eines Telefaxgeräts mit welcher Geschwindigkeit man angeschlossen hat.
(4.800 Baud bis 14.400 Baud)
Festhalten, es geht los:
Zur Frage der Strafbarkeit der Bereitstellung von Info-Faxabruf-Diensten ohne die Angabe der Faxgeschwindigkeit führte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 2001 aus, eine Forderung nach Aufklärung über die Übertragungsgeschwindigkeit sei "abstrus":

Gründe:


Nach einer Beschwerde bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im Jahr 2002 die Einstellungsverfügung:



(Wie die Staatsanwaltschaft und die
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt verneinte auch der Professor für Strafrecht Prof.
Fabricius
in einem aufwändigen Gutachten die Strafbarkeit dieser nach § 170 Abs. 2 eingestellten
Fälle.)
Die Generalstaatsanwaltschaft führt 2002 weiter aus:



Im Jahr 2003 eröffnete die Staatsanwaltschaft erneut ein Verfahren, weil der Beschuldigte es wieder unterlassen hätte, auf die Übertragungsgeschwindigkeit der Info-Faxabrufe in der Werbung hinzuweisen, lies 2007 sein Vermögen beschlagnahmen, erzwang 2007 einen dinglichen Arrest und nahm ihn 2007 ohne Haftbefehl nachts 15 Std. in Haft, durchsuchte seine Geschäftsräume ohne Durchsuchungsbeschluss und durchsuchte sein Handy ohne Gerichtsbeschluss.
Diese Methoden verglich das Landgericht indirekt mit Nazimethoden! (Siehe auch den Link auf der Profilseite der Bundesjustizministerin, welche sich für Bürgerrechte einsetzt)

(Der Beschuldigte unterbricht deshalb seit März 2003 sein Geschäft!)
Preisfrage:
Was wird das Oberlandesgericht zum Verbotsirrtum sagen?
Die Lösung wird erst nach dem Klicken
angezeigt!![]()
Bilder der 10 Palmen findet man hier: www.sunrise.de










Sollten mehr richtig
Antworten eingehen entscheidet das Los.
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Teilnahmeschluss ist der 1.7.99
Kein Impressum da Satire